ENTKERNUNG
- als Vorbereitung
- als Sanierungsmaßname
Im Vorwege komplexer Komplettabbrüche spielt die Entkernung als Basismaßnahme zur Vorbereitung eine wichtige Rolle und ist der erste Schritt auf dem Weg zum ganzheitlichen Rückbau.
Das Verfahren der Entkernung kommt bei fast jedem Rückbauvorhaben zum Einsatz, jedoch werden dabei sehr unterschiedliche Ziele verfolgt. Im Falle eines kompletten Abbruchs ist eine Entkernung unerlässlich, denn das Bauwerk wird von innen nach außen abgetragen. Insbesondere ist bei der Sanierung bzw. Entkernung darauf zu achten, dass die Zusammensetzung der abgetragenen Baustoffe kein Gesundheitsrisiko aufweist. Die Materialien müssen ausgewertet werden, um gesundheitsgefährdende Werkstoffe frühzeitig zu erkennen. So können Schadstoffe, sobald sie erkannt sind, unter bestimmten Voraussetzungen risikolos abgebaut werden, um sie anschließend entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kennzeichnen und zu entsorgen. Besondere Vorsichtsmaßnahmen sind etwa für Asbest, künstliche Mineralfasern oder Teerbestandteile einzuleiten. Diese werden stets nach den geltenden Rechtsvorschriften fachgerecht entfernt, hier gelten insbesondere die Technischen Regeln für Gefahrstoffe.
Der jeweilige Gebäudetyp und die Dimension des Bauwerks sind entscheidend für besondere Ansprüche und anzuwendende Maßnahmen. So werden bei der Konzeption jedes Projektes unter Beachtung dieser Parameter die Verfahren und das Gerät ausgewählt.
Sobald das komplette Gebäude entkernt ist, kann damit begonnen werden, den Rückbau voranzutreiben.